Ich will Leihmutter werden

Welche Bedingungen müssen Sie als Leihmutter erfüllen?

Möchten Sie einem nahestehenden Menschen in der eigenen Familie, einer guten Freundin oder sonstigen Paaren helfen, die aus gesundheitlichen Gründen kein eigenes Kind austragen können, und erfüllen Sie die nachstehend angeführten Bedingungen? Werden Sie Leihmutter.

  • Alter 18 bis 49 Jahre.
  • Sie haben bereits ihr eigenes Kind oder eigene Kinder, die Sie ohne wesentliche, gesundheitliche Komplikationen ausgetragen haben.
  • Sie haben eine gültige, volle Krankenversicherung in der Tschechischen Republik.
  • Sie sind ledig oder geschieden. Sofern Sie verheiratet sind, tritt diesem Prozess auch Ihr Ehemann bei, was den Prozess komplizierter gestaltet.
  • Ausgezeichneter Gesundheitszustand.
  • Sie absolvieren die vorgeschriebenen Untersuchungen mit negativem Ergebnis.

Haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Vergütung?

Für die Hilfe zugunsten des ersuchenden Paares erhalten Sie kein Entgelt, allerdings haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Kompensation für die Lohn- und Gewinneinbuße, die Auslagen in Verbindung mit den Medikamenten und den notwendigen Untersuchungen, auf Reisespesen, Gymnastik für Schwangere, für die in der Schwangerschaft erforderlichen Nahrungsergänzungsmittel u.a. In dieser Kompensation sind auch die Kosten in Verbindung mit der Entnahme der Geschlechtszellen, Ihrer hormonellen Stimulation, dem Transfer des Embryos etc. verbunden. Alles bezahlt das ersuchende Paar.

Wie verläuft der gesamte Prozess?

Das unfruchtbare Paar spricht Sie selbst als Leihmutter an (Sie sind verwandt, ggf. über ein Inserat). Gegebenenfalls können Sie bei uns einen Kontakt zu Ihnen mit dem Wunsch hinterlassen, für eines der Paare ein Kind auszutragen, wobei wir ihn den ersuchenden Paar übergeben.

  • Falls beide Parteien (biologische Eltern sowie Leihmutter) mit allen wichtigen Umständen gut vertraut gemacht und einverstanden sind und falls tatsächlich ein objektiver gesundheitlicher Grund für diese Heiltherapie existiert, kann man zur Leihmutterschaft schreiten.
  • Anschließend absolvieren Sie zahlreiche, erforderliche Untersuchungen, und sofern alles in Ordnung ist, kann der eigentliche Prozess der künstlichen Befruchtung beginnen.
  • Die Spermien des Mannes des unfruchtbaren Paares werden zur Befruchtung der Eizelle der Frau des unfruchtbaren Paares verwendet. Im Falle, dass diese Frau keine zur Befruchtung geeigneten Eizellen hat, können Eizellen einer anonymen Spenderin genutzt werden. Diese Spenderin können nicht Sie als Leihmutter sein, das Spenden von Eizellen ist von Gesetzes wegen anonym.
  • Der entstehende Embryo wird Ihnen nachfolgend transferiert.
  • Sobald Sie schwanger werden, erkennt der biologische Vater mit Ihrer Zustimmung seine Vaterschaft an und wird somit der Vater mit allen Rechten und Pflichten.
  • Nach der Geburt des Kindes verzichten Sie auf die elterlichen Verpflichtungen zu diesem Kind und ermöglichen den biologischen Eltern, dieses Kind zu „adoptieren“ (=unwiderruflich als Kind anzunehmen), ggf. wird das Kind, falls in der Geburtsurkunde des Kindes bereits sein biologischer Vater angeführt ist, nur von der biologischen Mutter adoptiert.

Im Falle, dass auch Sie unfruchtbaren Paaren helfen wollen, wenden Sie sich bitte an uns, und zwar über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail bkahwaji@repromeda.cz.

Was wir Ihnen anbieten

Stellen Sie fest, was wir für Sie tun können. Weitere Leistungen finden Sie hier.

Behandlung der Unfruchtbarkeit

Wir ermitteln die Ursache Ihrer Unfruchtbarkeit und finden die ideale Therapie, die Sie an das ersehnte Ziel bringt.

Genetik

Erhöhen Sie Ihre Chance der Zeugung eines gesunden Babys. Es erwartet Sie ein höchst modern ausgerüstetes Labor der Reproduktionsgenetik.

Alternative Medizin

Wir lösen Probleme umfassend. Daher bieten wir auch alternative Behandlungsmethoden an, die Ihre Chancen auf eine Schwangerschaft erhöhen.

Leihmutterschaft

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Leihmutterschaft, indem das Emryo der biologischen Eltern durch eine sog. Leihmutter ausgetragen wird.

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