Ich will die Leihmutterschaft in Anspruch nehmen
Die Leihmutterschaft (Surrogat-Mutterschaft) ist ein Prozess, in dem der Embryo biologischer Eltern von einer Leihmutter ausgetragen wird. Eine Leihmutter ist eine Frau, die mit der Einführung des Embryos in ihre Gebärmutter mit der Absicht einverstanden ist, schwanger zu werden, ein Kind auszutragen, jedoch auf die elterlichen Verpflichtungen zu diesem Kind zu verzichten und den biologischen Eltern zu ermöglichen, dieses Kind zu „adoptieren“ (=unwiderruflich als Kind anzunehmen), ggf. wird das Kind, falls in der Geburtsurkunde des Kindes bereits sein biologischer Vater angeführt ist, nur von der biologischen Mutter adoptiert.
Indikation. Die Methode der Leihmutterschaft dient Paaren in nachstehenden, indizierten Fällen:
- Gebärmutterfaktor – die Gebärmutter ist nicht fähig, die Einbettung und die Austragung des Fötus zu gewährleisten.
- Angeborene oder gewonnene Absenz der Gebärmutter (z. B. beim Rokitanski-Küster-Hauser-Syndrom).
- Schädigung der Gebärmutterhöhle und Gebärmutterverwachsungen (z. B. Ashermann-Syndrom)
- Niedrige Gebärmutterschleimhaut – wächst nicht in der erforderlichen Stärke heran und bietet dem Embryo kein geeignetes Umfeld zur Einnistung.
- Indikationen aus anderen Fachbereichen – wird stets mit dem Spezialisten auf dem jeweiligen Fachgebiet konsultiert
- Wiederholtes Versagen der Implantation und wiederholte Fehlgeburten – falls kein anderes Verfahren für das Paar geeignet ist
Legislative und Prozess
Derzeit ist der Prozess der Leihmutterschaft in der Tschechischen Republik durch kein spezifisches Gesetz geregelt, sodass er sich lediglich auf die bestehenden Gesetze, insbesondere auf das Bürgerliche Gesetzbuch, stützt.
Die Leihmutterschaft basiert auf einer verhältnismäßig einfachen Idee. Das unfruchtbare Paar trifft mit einer Frau, die gesund und fähig ist, ein Kind auszutragen, eine Vereinbarung. Biologischer Vater des Kindes ist der Mann des unfruchtbaren Paares, dessen Samenzellen zur Befruchtung der Eizelle verwendet wird, wobei er in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wird. Falls die Frau des unfruchtbaren Paares ihre Eizellen hat, werden zur Befruchtung ihre Eizellen verwendet. Falls ihre Eizellen nicht zur Verfügung stehen, werden Eizellen einer anonymen Spenderin verwendet. Der durch die Verbindung dieser Geschlechtszellen entstandene Embryo wird anschließend der Leihmutter übertragen, die den Fötus austragen und gebären wird.
Mutter des Kindes ist laut Gesetz eine Frau, die das Kind gebärt, auf der anderen Seite ermöglicht das Gesetz der Frau, auf elterliche Verpflichtungen zum Kind zu verzichten und es zur Adoption zu bieten. Nach der Geburt verzichtet somit die Leihmutter auf der Grundlage der vorherigen Vereinbarung mit dem unfruchtbaren Paar auf das Kind. Danach erfolgt die Adoption des Kindes durch die Frau des unfruchtbaren Paares. Diese Frau ist Ehegattin des biologischen Vaters des Kindes. Mit der Adoption wird sie in die Geburtsliste als Mutter des Kindes eingetragen, hiermit werden der Mann sowie die Frau Eltern des Kindes.
Falls beide Parteien (biologische Eltern sowie Leihmutter) mit allen wichtigen Umständen gut vertraut gemacht und einverstanden sind und falls tatsächlich ein objektiver gesundheitlicher Grund für diese Behandlungsmethode existiert, kann man zur Leihmutterschaft schreiten.
Für Interessenten an dieser Technik bereiten wir vor dem eigentlichen Eingriff den kompletten Beratungsservice vor und empfehlen geeignete rechtliche Konsultationen.
Finanzen und Entgelt
Der finanzielle Ausgleich ist jeweils Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Antragstellerpaar und der Leihmutter und umfasst zum Beispiel die mit dem Fahren in das Zentrum verbundenen Kosten, die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, eine vollwertige u. Ä. Die Zentren greifen in diese Vereinbarung nicht ein und überlassen sie voll den beteiligten Parteien.
Mit den Finanzen hängt auch die Erstattung der Eingriffe in Verbindung mit der Leihmutterschaft zusammen. Diese Zahlung fällt nicht in die, durch die Krankenversicherungen erstatteten Leistungen. In einigen Fällen kann um die außerordentliche Genehmigung der Zahlung angesucht werden, allerdings ist dieser Prozess kompliziert und ungewiss. Die Finanzierung des gesamten Instituts trägt somit das Antragstellerpaar im Rahmen der Selbstzahlung. Der Preis für den gesamten Prozess ist individuell und geht von den jeweiligen Bedürfnissen aus. Von den Kosten, die das Paar zu zahlen hat, sind die Entnahme der Geschlechtszellen, die hormonelle Stimulation der Frau, der Transfer des Embryos u. Ä. zu erwähnen. Die Preise für den gesamten Prozess können sich in den einzelnen Zentren leicht unterscheiden, vom Rahmen her ist jedoch festzuhalten, dass die Leihmutterschaft einige hunderttausend Kronen kosten kann.
Die Leihmutterschaft in den Punkten
- ist nicht anonym – das Paar kennt die Leihmutter und steht mit ihr im Verlaufe des Prozesses in Kontakt
- wird nicht honoriert – die Leihmutter wird für eine solche Hilfe nicht bezahlt, sie bezieht nur einen finanziellen Ausgleich für die mit der Hilfe zugunsten des unfruchtbaren Paares verbundenen Auslagen
- ist nur für Paare bestimmt, die sonst keine Chance hätten, Eltern zu werden
- Zur Leihmutterschaft kann die Eizelle der Frau des Antragstellerpaars verwendet werden, ggf. kann eine Eizelle einer anonymen Spenderin genutzt werden
- Zur Leihmutterschaft wird die Eizelle der Leihmutter nicht verwendet, da die Spende der Eizellen von Gesetzes wegen anonym sein muss, mit der Verwendung der Eizelle der Ersatzmutter käme es zur Verletzung des Gesetzes
- ist gesetzlich – auf Grundlage der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird mit ihr in unserer Legislative gerechnet
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Leihmutterschaft
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Leihmutterschaft, indem das Emryo der biologischen Eltern durch eine sog. Leihmutter ausgetragen wird.
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